
"Natura 2000" steht für ein europäisches Netz aus zusammenhängenden Schutzgebieten, welches zum Schutz der einheimischen Natur in Europa aufgebaut werden soll.
Welche Gebiete für dieses Netz geeignet sind, bestimmen 2 gesetzliche Richtlinien: die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). In diesen Richtlinen werden Arten und Lebensraumtypen genannt, welche besonders schützenswert sind und für die ein Schutzgebietsnetz aufgebaut werden soll.
Die Bundesländer stellen Listen von Schutzgebieten - die FFH-Gebiete - zusammen. Die Flächen sollen primär unter dem Kriterium des Arten- und Habitatschutzes zusammengestellt werden und umfassen auch schon bestehende Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
FFH Gebiete sind also Gebiete, die für das Schutzgebietssystem "Natura 2000" ausgewählt wurden.
Natura 2000 in Deutschland
Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000.
Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000.